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Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege: Chancen und Herausforderungen

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Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege: Chancen und Herausforderungen

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Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege, das seit Juli 2023 gilt, bringt frischen Wind in die Pflegeeinrichtungen. Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern und gleichzeitig die Qualität der Betreuung zu steigern, setzt diese Reform auf eine bessere Personalausstattung. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im § 113c SGB XI verankert, der bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festlegt. Diese Werte geben vor, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen erforderlich ist. Dadurch erhalten Einrichtungen die Möglichkeit, mehr Personal einzustellen und somit besser auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

 

  • Neues Personalbemessungsverfahren: Seit Juli 2023 gibt es ein neues Verfahren in der Langzeitpflege, das die Arbeitsbedingungen verbessern und die Pflegequalität erhöhen soll.
  • Bundeseinheitliche Personalanhaltswerte: Diese Werte legen fest, wie viel Personal mit welcher Qualifikation benötigt wird, was den Einrichtungen mehr Flexibilität bei der Personalplanung bietet.
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen: Mehr Personal bedeutet weniger Stress für die Pflegekräfte und eine bessere Betreuung der Bewohner.
  • Qualifikationsstufen: Es gibt drei Stufen: Hilfskräfte ohne Ausbildung, Hilfskräfte mit Ausbildung und Fachkräfte. Jede Stufe hat spezifische Aufgaben, um die Pflegequalität zu steigern.
  • Bestandsschutz: Bestehendes Personal wird nicht abgebaut, auch wenn neue Berechnungen einen geringeren Bedarf anzeigen könnten.
  • Anpassungsfähigkeit: Einrichtungen können flexibel auf Veränderungen im Pflegebedarf reagieren und bei Bedarf zusätzliches Personal einstellen.
  • Kompetenzorientierte Aufgabenverteilung: Die Fähigkeiten der Pflegekräfte werden optimal genutzt, was die Arbeitszufriedenheit erhöht und die Pflegequalität verbessert.
  • Einfluss auf Fachkraftquoten: Das neue Verfahren ermöglicht eine flexiblere Handhabung der Personalausstattung und fördert eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung.
  • Unterstützung für Einrichtungen: Es gibt Modellprogramme und Handreichungen zur Unterstützung bei der Einführung des neuen Verfahrens.

Was ist das neue Personalbemessungsverfahren?

Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege, das seit Juli 2023 in Kraft ist, stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen dar. Ziel dieser Reform ist es, durch eine bessere Personalausstattung die Qualität der Pflege zu erhöhen und die Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 113c SGB XI verankert, der bundeseinheitliche Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen festlegt. Diese Werte bestimmen, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen vereinbart werden kann. Dies bietet den Einrichtungen die Möglichkeit, mehr Personal einzustellen, um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.

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Ein wesentlicher Aspekt des neuen Verfahrens ist die Einführung bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte. Diese Werte sind nicht nur ein Maßstab für die Mindestpersonalausstattung, sondern auch ein Instrument zur Förderung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung. Durch diese Regelungen können Pflegeeinrichtungen nun flexibler agieren und ihre personellen Ressourcen optimal einsetzen. Die Vorteile sind vielfältig:

  • Verbesserte Arbeitsbedingungen: Mehr Personal bedeutet weniger Stress und Überlastung für die vorhandenen Mitarbeiter.
  • Höhere Pflegequalität: Eine bessere Betreuung der Bewohner wird ermöglicht.
  • Flexibilität: Einrichtungen können individuell auf spezifische Anforderungen reagieren.

Die Einführung dieses Verfahrens markiert somit einen wichtigen Fortschritt in der Langzeitpflege und bietet sowohl den Pflegekräften als auch den Bewohnern zahlreiche Vorteile.

Wie verbessert sich die Personalausstattung?

Seit der Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens im Juli 2023 haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, ihre Personalausstattung erheblich zu verbessern. Dies geschieht durch die Vereinbarung von mehr Personal, basierend auf den bundesweit einheitlichen Personalanhaltswerten. Diese Werte legen fest, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) für jede Qualifikationsstufe und jeden Pflegegrad erforderlich sind. Die Berechnung der VZÄ berücksichtigt dabei nicht, ob jemand in Teilzeit oder Vollzeit arbeitet, sondern ermöglicht eine flexible Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Einrichtung. Die Vorteile dieser Regelung sind vielfältig:

  • Erhöhung der Pflegequalität: Mehr Personal bedeutet eine intensivere Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen.
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit: Pflegekräfte können ihre Fähigkeiten besser einsetzen und erleben weniger Stress durch Überlastung.

Die Verteilung der Vollzeitäquivalente erfolgt über drei Qualifikationsstufen: Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung, Hilfskraftpersonal mit geregelter Ausbildung und Fachkraftpersonal. Jede dieser Stufen trägt auf ihre Weise zur Gesamtversorgung bei und ermöglicht eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung. Durch diese Struktur können Einrichtungen gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner eingehen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für das Personal verbessern. Ein weiterer positiver Aspekt ist die Flexibilität: Einrichtungen können bei Bedarf zusätzliches Personal einstellen, um spezifische Anforderungen zu erfüllen, was letztlich zu einer besseren Versorgung führt.

  • Anpassungsfähigkeit: Einrichtungen können flexibel auf Veränderungen im Pflegebedarf reagieren.
  • Förderung der Teamarbeit: Eine klare Aufgabenverteilung stärkt das Zusammenwirken verschiedener Qualifikationsstufen.

Insgesamt zeigt sich, dass das neue Personalbemessungsverfahren nicht nur die personelle Ausstattung verbessert, sondern auch einen positiven Einfluss auf die Qualität der Pflege und die Zufriedenheit der Mitarbeiter hat.

Senioren mit Enkelkind

Qualifikationsstufen im neuen Verfahren

Im neuen Personalbemessungsverfahren werden die Qualifikationsstufen in der Langzeitpflege klar definiert, um eine effektive und zielgerichtete Versorgung sicherzustellen. Die erste Stufe umfasst das Hilfskraftpersonal ohne Ausbildung. Diese Mitarbeiter unterstützen das Pflegepersonal bei grundlegenden Aufgaben und tragen zur täglichen Betreuung der Bewohner bei. Ihre Tätigkeiten können einfache pflegerische Aufgaben sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten umfassen. Trotz fehlender formaler Ausbildung sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil des Pflegeteams, da sie durch ihre Unterstützung den Fachkräften mehr Zeit für komplexere Aufgaben verschaffen.

Die zweite Stufe besteht aus Hilfskraftpersonal mit geregelter Ausbildung, das mindestens ein Jahr dauert. Diese qualifizierten Hilfskräfte übernehmen erweiterte Aufgaben in der Pflege und Betreuung, wie z.B. die Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen unter Aufsicht von Fachkräften. Die dritte und höchste Stufe ist das Fachkraftpersonal, welches über eine dreijährige Ausbildung verfügt. Diese Fachkräfte tragen die Hauptverantwortung für die pflegerische Versorgung und sind befugt, anspruchsvolle pflegerische und medizinische Aufgaben selbstständig durchzuführen. Zusammen bilden diese drei Qualifikationsstufen ein integriertes System, das sicherstellt, dass jede Aufgabe von der am besten geeigneten Person ausgeführt wird, was letztlich zu einer verbesserten Pflegequalität führt.

Bestandsschutz und Flexibilität

Das Konzept des Bestandsschutzes spielt eine entscheidende Rolle im neuen Personalbemessungsverfahren. Es stellt sicher, dass bestehendes Personal in Pflegeeinrichtungen nicht abgebaut wird, selbst wenn die neuen Personalanhaltswerte rechnerisch einen geringeren Bedarf anzeigen könnten. Dies bedeutet, dass Einrichtungen ihre aktuellen Mitarbeiter weiterhin beschäftigen und offene Stellen nachbesetzen können, ohne die Sorge haben zu müssen, dass sie Personal abbauen müssen. Diese Regelung bietet Stabilität und Sicherheit für das bestehende Pflegepersonal und ermöglicht es den Einrichtungen, ihre Teams kontinuierlich zu stärken.

Ein weiterer Vorteil des neuen Verfahrens ist die Flexibilität, die es den Einrichtungen bietet. Sie können auf individuelle Bedürfnisse reagieren und bei sachlichen Gründen mehr Personal einstellen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn besondere Versorgungsschwerpunkte oder spezifische Einrichtungskonzepte zusätzliche Ressourcen erfordern. Die Möglichkeit, flexibel auf solche Anforderungen zu reagieren, ohne bestehende Stellen abzubauen, ist ein wesentlicher Aspekt des Verfahrens. Einrichtungen können somit sicherstellen, dass sie optimal auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner eingehen können, während sie gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für ihr Personal verbessern.

Kompetenzorientierte Aufgabenverteilung

Die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung in der Pflege zielt darauf ab, die Fähigkeiten der Pflegekräfte optimal zu nutzen und gleichzeitig Über- oder Unterforderung zu vermeiden. Durch eine gezielte Verteilung der Aufgaben können Pflegekräfte ihre individuellen Stärken besser einbringen, was nicht nur die Qualität der Pflege verbessert, sondern auch die Arbeitszufriedenheit erhöht. Eine solche Verteilung ermöglicht es den Pflegekräften, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und so effizienter zu arbeiten. Dies führt zu einer besseren Versorgung der Pflegebedürftigen und fördert eine positive Arbeitsatmosphäre.

Organisationsentwicklungsmaßnahmen spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Sie unterstützen die Einrichtungen dabei, die neuen Strukturen erfolgreich zu implementieren und anzupassen. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Schulungen zur Weiterentwicklung der Kompetenzen der Mitarbeiter
  • Workshops, um die Zusammenarbeit im Team zu stärken
  • Individuelle Entwicklungspläne, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten sind

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten von den Veränderungen profitieren und die Pflegequalität nachhaltig gesteigert wird. Die freiwillige Anwendung von Handreichungen und Modellprogrammen bietet zusätzliche Unterstützung für Einrichtungen, die diesen Wandel aktiv gestalten möchten.

Einfluss auf landesrechtliche Fachkraftquoten

Das neue Personalbemessungsverfahren hat einen erheblichen Einfluss auf die bestehenden landesrechtlichen Fachkraftquoten in der Pflege. Ziel ist es, den Einsatz von Personal stärker an deren Qualifikationen auszurichten und somit eine flexiblere Handhabung der Personalausstattung zu ermöglichen. Die bisherigen Fachkraftquoten, die in der Regel zwischen 50% und 53% liegen, sollen durch qualifikationsorientierte Einsätze abgelöst werden. Dies bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen nun mehr Spielraum haben, um ihre personellen Ressourcen optimal einzusetzen und dabei die individuellen Bedürfnisse der Bewohner besser zu berücksichtigen.

Um diese Flexibilität zu gewährleisten, wurden bereits Anpassungen in den landesrechtlichen Regelungen vorgenommen oder sind in Planung. Diese Änderungen erlauben es den Einrichtungen, von den bisherigen Vorgaben abzuweichen, wenn sie zusätzliches Pflegehilfskraftpersonal einstellen möchten. Wichtige Punkte hierbei sind:

  • Die Möglichkeit, zusätzliche Pflegehilfskräfte ohne Beachtung der bisherigen Fachkraftquote einzustellen.
  • Die Förderung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung, die den Pflegekräften erlaubt, ihre Fähigkeiten voll auszuschöpfen.

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Einrichtungen nicht nur effizienter arbeiten können, sondern auch die Qualität der Pflege weiter gesteigert wird. Dies führt letztlich zu einer höheren Zufriedenheit sowohl bei den Pflegebedürftigen als auch bei den Pflegenden selbst.

Unterstützung für Pflegeeinrichtungen

Der Übergang zum neuen Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege kann für viele Einrichtungen eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise stehen zahlreiche Ressourcen zur Verfügung, um diesen Prozess zu erleichtern. Pflegeeinrichtungen können auf verschiedene Modellprogramme zurückgreifen, die speziell entwickelt wurden, um die Einführung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu unterstützen. Diese Programme bieten wertvolle Einblicke und praktische Ansätze zur Umsetzung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung.

Zusätzlich gibt es Handreichungen zur Personal- und Organisationsentwicklung, die von Experten erstellt wurden, um Pflegeeinrichtungen bei der Anpassung ihrer Strukturen zu unterstützen. Diese Handreichungen sind freiwillig anwendbar, bieten jedoch eine solide Grundlage für die Optimierung interner Prozesse. Zu den verfügbaren Ressourcen gehören:

  • Leitfäden zur Implementierung neuer Arbeitsabläufe
  • Workshops und Schulungen für Pflegepersonal
  • Beratungsdienste, die individuelle Unterstützung bieten

Durch die Nutzung dieser Angebote können Einrichtungen sicherstellen, dass sie nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Pflegequalität nachhaltig verbessern.

Zusammenfassung

Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege, das seit Juli 2023 gilt, zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Durch die Einführung bundeseinheitlicher Personalanhaltswerte wird es möglich, die Qualität der Pflege zu steigern und die Belastung der Pflegekräfte zu reduzieren. Diese Werte legen fest, wie viel Personal mit welcher Qualifikation erforderlich ist, um den individuellen Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Einrichtungen haben nun die Möglichkeit, mehr Personal einzustellen und flexibler auf spezifische Anforderungen zu reagieren.

Ein weiterer Vorteil des neuen Verfahrens ist die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung. Dies ermöglicht es Pflegekräften, ihre Fähigkeiten optimal einzusetzen und Überlastung zu vermeiden. Die Einführung von Qualifikationsstufen sorgt dafür, dass jede Aufgabe von der am besten geeigneten Person ausgeführt wird. Zudem bietet das Verfahren Bestandsschutz für bestehendes Personal und erlaubt eine flexible Anpassung an veränderte Bedürfnisse. Insgesamt trägt das neue System dazu bei, sowohl die Zufriedenheit der Mitarbeiter als auch die Qualität der Pflege nachhaltig zu verbessern.

FAQ

Wie wirkt sich das neue Personalbemessungsverfahren auf die Arbeitszeiten der Pflegekräfte aus?

Das neue Verfahren zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren, indem mehr Personal eingestellt wird. Dies könnte dazu führen, dass Schichtpläne flexibler gestaltet werden können und Überstunden reduziert werden.

Gibt es finanzielle Unterstützung für Pflegeeinrichtungen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen?

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme und finanzielle Unterstützungen von staatlicher Seite, um Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung des neuen Verfahrens zu unterstützen. Diese Mittel sollen helfen, die zusätzlichen Kosten für mehr Personal zu decken.

Wie wird die Qualität der Pflege durch das neue Verfahren gemessen?

Die Qualität der Pflege wird durch regelmäßige Kontrollen und Bewertungen gemessen. Diese beinhalten sowohl interne als auch externe Audits, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen den neuen Standards entsprechen.

Können Einrichtungen selbst entscheiden, wie sie das zusätzliche Personal einsetzen?

Ja, Einrichtungen haben einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, wie sie das zusätzliche Personal einsetzen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass sie den bundesweiten Personalanhaltswerten entsprechen und die Bedürfnisse ihrer Bewohner berücksichtigen.

Welche Herausforderungen könnten bei der Umsetzung des neuen Verfahrens auftreten?

Mögliche Herausforderungen könnten in der Rekrutierung qualifizierten Personals liegen sowie in der Anpassung bestehender Strukturen und Prozesse innerhalb der Einrichtung. Schulungen und Organisationsentwicklungsmaßnahmen sind daher entscheidend.

Wie lange dauert es voraussichtlich, bis alle Einrichtungen das neue Verfahren vollständig umgesetzt haben?

Der Zeitrahmen für die vollständige Umsetzung kann variieren. Einige Einrichtungen könnten schneller Anpassungen vornehmen als andere. Es wird jedoch erwartet, dass innerhalb von ein bis zwei Jahren signifikante Fortschritte sichtbar sind.

Sind auch ambulante Pflegedienste von den Änderungen betroffen?

Das aktuelle Verfahren konzentriert sich hauptsächlich auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Ambulante Dienste könnten in zukünftigen Reformen berücksichtigt werden.

Wie wird sichergestellt, dass bestehendes Personal nicht benachteiligt wird?

Durch den Bestandsschutz wird sichergestellt, dass bestehendes Personal nicht abgebaut wird. Dies bietet Stabilität und Sicherheit für alle Mitarbeiter in den Einrichtungen.

Können Bewohner oder deren Angehörige Einfluss auf die Personalausstattung nehmen?

Zwar haben Bewohner und Angehörige keinen direkten Einfluss auf die Personalausstattung, aber ihre Rückmeldungen können wertvolle Hinweise für Verbesserungen liefern und sollten von den Einrichtungen ernst genommen werden.

Welche Rolle spielen digitale Technologien im neuen Personalbemessungsverfahren?

Digitale Technologien können eine unterstützende Rolle spielen, indem sie Prozesse effizienter gestalten und administrative Aufgaben erleichtern. Dies ermöglicht dem Pflegepersonal mehr Zeit für direkte Betreuung.

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